Beschäftigung
Arbeitsamt, Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) und mittelständische Ausbildung sind drei wichtige Pfeiler dieses Themenbereichs. Dieter Pankert ist in diesen Sachgebieten unser Experte. Als Mitarbeiter steht ihm Günter Klüttgens zur Verfügung.
Im Folgenden können Sie einerseits das neueste Dokument der PJU-PDB Fraktion zum Thema Beschäftigung lesen. Andererseits finden Sie im Downloadarchiv weiter unten ältere Informationen zum Themengebiet.
Interpellationen von L. Jägers und P. Meyer zum Thema Arbeitsamt
Plenarsitzung vom 29.10.2007
Stellungnahme der PJU-PDB-Fraktion durch Nina Reip
Seht geehrter Herr Parlamentspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren von Parlament und Regierung,
Zum konkreten, aktuellen Anlass, also zum Wie und Warum der Entlassungen beim Arbeitsamt, nach denen auch in den beiden Interpellationen der Kollegen Jägers und Meyer gefragt wurde, werden wir zu diesem Zeitpunkt keine Bemerkungen machen - der Minister hat bereits in Rundfunk und TV und besonders im Ausschuss für Soziales und Beschäftigung alle Informationen gegeben. Und: er wird sie gleich wiederholen mit der vollständigen Sachlage und richtigen Schwerpunktsetzung (im Gegensatz zu dem Eindruck, der nach dem GE Artikel vom 12. Oktober entstehen konnte).
Nur eine kurze Vorbemerkung:
Arbeitsplatzabbau ist mehr als eine reine Sparmaßnahme – ich sage hier niemanden etwas Neues:
jeder Arbeitsplatzabbau betrifft schlussendlich ganz persönlich das Schicksal einer Person mit den bekannten sozialen und wirtschaftlichen Folgeproblemen.
Das ist auch im Falle der 11 ehemaligen Mitarbeiter, ob Männer oder Frauen, des Arbeitsamtes so.
Unsere Stellungnahme betrifft 2 allgemeinere Themenkomplexe – die Frage der Nutzung der ESF-Gelder und das Engagement der Regierung im Bereich Ausbildung:
1.) Lambert Jägers erklärt in der schriftlichen Fassung seiner Interpellation auf Seite 5:
Das Problem der Nutzung der ESF Mittel entsteht am Ende der Pilotphase und somit am Ende der Kofinanzierung. Die Gemeinschaft - die Regierung übernimmt die Verantwortung nicht, um notwendige Projekte weiterzuführen:
Diese Logik stimmt unseres Erachtens nicht.
Ein Pilotprojekt ist ein Pilotprojekt, ein Versuchsprojekt, in dem zusätzlich zu den strukturellen Aufgaben einer paragemeinschaftlichen Einrichtung neue Wege gesucht werden.
Dies ganz nach dem Prinzip der zeitlich begrenzten EU-Programmperioden, oder wie Vladimir Spidla, Kommissar für Beschäftigung, vor 4 Monaten in Potsdam erklärte: die Gelder des Fonds dienen auch dazu neue Ideen und Ansätze ausprobieren zu können.
NIEMAND, kein Projektträger und kein Personalmitglied, darf sich darauf verlassen, dass dies am Ende der Kofinanzierung weitergeführt wird.
Darauf ist hier an dieser Stelle auch gebetsmühlenartig hingewiesen worden: von unserer Fraktion seit Jahren, von der Regierung immer und immer wieder bei den letzten HH Debatten und darüber hinaus.
Wenn es dann notwendig ist solche Projekte nach Ablauf der Pilotphase weiterzuführen, dann müssen sie zur strukturellen Aufgabe gehören, die gemäß Geschäftsführungsvertrag und gemäß der entsprechenden Dotation abgesichert ist.
Es darf einfach nicht sein, dass ein Pilotprojekt das nächste nach sich zieht und so immer wieder neue Initiativen mit neuen Personalkosten entstehen, für die dann die DG dauerhaft aufkommen müsste.
Nein, in diesem Fall ist entweder der Geschäftführungsvertrag nicht in Ordnung, da Schlüsselaufgaben nicht strukturell abgesichert wären, oder aber der Projektträger muss intern umschichten und das wirkliche Kerngeschäft wahrnehmen.
Es ist die Pflicht des Projektträgers- des VR, der Betroffenen...- dies vorab (lange genug vor Ablauf der Kofinanzierung) gründlich zu prüfen.
2.) In Punkt 5 der Interpellation von Patrick Meyer kommt wieder einmal der alte Vorwurf zum Tragen, dass die Regierung nicht alle mit der Befugnis übertragenen Mittel für die "existenziell wichtigen Fragen der Beschäftigung" einsetzt.
Kollege Meyer, und die Gewerkschaften, die dies ohne auf Argumente einzugehen immer wieder vorbringen, müssten es längst gemerkt haben:
diese Regierung geht den richtigen Weg, wenn sie die Gesamtmittel möglichst PRÄVENTIV einsetzt, d.h. also vorbeugend.
Es ist gerade für die Beschäftigung viel besser, die Mittel möglichst früh einzusetzen, nämlich für das Unterrichtswesen, die B-Klassen, die techn.-berufl. Klassen, für die mittelständische Ausbildung: dort muss so früh als möglich dafür gesorgt werden, dass die jungen Menschen "beschäftigungsfähig" sind mit den Grundkenntnissen und den sozialen Kompetenzen.
Dies führt die Jugendlichen dann - bes. nach der mittelst. Ausbildung - quasi sofort zur Beschäftigung – möglichst ohne Umweg über das Arbeitsamt, möglichst ohne x Zusatz-, Um- und Weiterbildungen, die auch zu finanzieren sind.
Und gerade in diesen beiden Bereichen - UW und mittelst. Ausbildung - sind in den letzten Jahren riesige Anstrengungen gemacht worden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Nina Reip
PJU-PDB Fraktion




