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IM PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
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Neue Diskriminierung

Neue Diskriminierung sowie weitere Befugnisse


Die Verfassungserneuerung aus dem Jahre 1993 hatte fatale Folgen für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Den Regionen Wallonien und Brüssel wurde die Möglichkeit eröffnet, ihrer Französischen Gemeinschaft finanziell unter die Arme zu greifen. Verfassungsgemäß hätte die Deutschsprachige Gemeinschaft gleichermaßen gefördert werden müssen. Diese Diskriminierung ist leider mit der Unterstützung deutschsprachiger Parlamentarier gutgeheißen worden. Hierdurch gehen der DG Jahr für Jahr wenigstens 10 Millionen € verloren. (18)

Außerdem hat die Staatsreform 1993 die Befugnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Grundgesetzgebung über die Öffentlichen Sozialhilfezentren ausgedehnt; seit 1994 ist die DG zum ersten Mal für die Ausübung von Regionalbefugnissen zuständig, und zwar im Denkmal- und Landschaftsschutz und im Jahr 2000 kam die Beschäftigungspolitik und Ausgrabungen hinzu.

Seit dem 1. Januar 2005 übt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine weitere wichtige Regionalbefugnis aus: die Aufsicht und die Finanzierung der Gemeinden.