Neue Zuständigkeiten
Zuständigkeitserweiterung
Nach der zweiten große Staatsreform von 1980 erhielt die DG Dekretbefugnisse in kulturellen Angelegenheiten und personenbezogenen Angelegenheiten sowie in den zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen.
Trotz eines löblichen Versuches in letzter Minute von Seiten des damaligen flämischen Ministerpräsidenten Van den Brande, ist die Stellung der Deutschsprachigen Gemeinschaft innerhalb der Wallonischen Region unverändert geblieben.
Am 31. Dezember 1983 unterzeichnet der König das Gesetz über Institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Damit tritt die Namensänderung von Kulturgemeinschaft in Gemeinschaft in Kraft. Am 30. Januar 1984 wird der neu geschaffene Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) eingesetzt, der am selben Tag die erste Gemeinschaftsregierung wählt. Nun bestimmt der Rat selbst die Exekutive (Regierung) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bis zu jenem Zeitpunkt wurde die Exekutive von Mitgliedern der Nationalregierung gebildet.
1989, nach der dritten Staatsreform, wurde der DG die Zuständigkeit für das Bildungs- und Unterrichtswesen zugesprochen, dessen Finanzierung aus dem Haushalt der Französischen Gemeinschaft erfolgen musste.




