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IM PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
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Steiniger Weg

Steiniger Weg zum ersten Rat der Deutschen Kulturgemeinschaft


Ende der 50iger Jahre war erstmals bei Flamen und Wallonen die Rede von der Schaffung von Kulturräten. Die Entscheidung einer Verfassungsänderung zur Schaffung von Kulturräten trat 1969 in die entscheidende Phase. Die Forderung nach Schaffung eines gleichberechtigten Kulturrates für die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde von den oben erwähnten und von andern Druckgruppen übernommen.
Es war also wiederum die Basis, die sich zu Wort meldete und Forderungen aufstellte: So forderte die Bürgermeisterversammlung am 12.2.69 in Eupen einen gleichwertigen Kulturrat. Am 17.3.69 stellten die „Eifel-Sektionen der CSP“ die gleichen Forderungen auf, was zu ihrem Ausschluss aus ihrer Partei führte.

Der damalige liberale Senator Louis ist als lobenswerte Ausnahme auf alle diese Forderungen eingegangen und hat sie erfolgreich durchs Parlament bringen können und dies auf der Grundlage von Vorschlägen des flämischen Ministers Leo Tindemans.

Im Jahre 1970 fand dann die erste große Verfassungsreform statt. Es wurden die niederländische, die französische und die deutsche Kulturgemeinschaften gegründet, dessen Gebiet an Hand der jeweiligen Landessprache festgelegt wurde. (8) Die Stellung der deutschsprachigen Minderheit (9) entstand im Grunde also durch die Streitigkeiten zwischen Flamen und Wallonen um eine Umstrukturierung Belgiens. Trotz dieses Verdienstes der Flamen sollte nicht vergessen werden, dass sich ostbelgische Politiker seit Mitte der 50er Jahren um eine bessere Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit bemühten. (10)
Mit dem Artikel 59ter der alten Verfassung wurde auch der Rat der Deutschen Kulturgemeinschaft geschaffen. Damit stand aber noch nicht fest, ob dieser Rat direkt gewählt werden sollte; alle Druckgruppen waren dafür, alle so genannten Traditionellen wiederum dagegen.